Hinweise zur Batterieentsorgung

Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien und Akkus können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung und Entsorgung die Umwelt und Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Sie können Ihre alten Batterien und Akkus unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinden und im Handel abgeben. Die von uns gelieferten Batterien oder Akkus können Sie auch per Post, ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder in unserem Ladengeschäft abgeben.

Die auf den Batterien und Akkus abgebildeten Symbole haben die folgende Bedeutung:

Die durchgekreuzte Mülltonne besagt, dass die Batterie oder der Akku nicht in den Hausmüll geworfen werden darf.

Batterieverordnung

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Cd = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Cadmium

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Bleis

Bitte beachten Sie die Hinweise.